9.5 Die ZVB/N forderte mit Schreiben vom 5. April 2017 (pag. 300) von den Rekurrenten lediglich die Katasterauszüge sämtlicher Liegenschaften in Italien ein. Nachdem sie diese – wie gesehen (vgl. E. 7.2 f.) – unvollständigen Auszüge mit Schreiben vom 19. Mai 2017 (pag. 310) erhielt, stellte sie den Rekurrenten am 30. Mai 2017 (pag. 347) die Nachsteuerberechnung zur Prüfung zu.