Bei den mitgeteilten Mieteinnahmen handelt es sich um das steuerbare Einkommen (reddito imponibile) des Rekurrenten in Italien für die Jahre 2009 bis 2016 (vgl. E. 7.6). Wie bereits unter E. 7.6 ausgeführt, gibt der Rekurrent die "Schätzung Steuerwert" für die beiden Liegenschaften mit gesamthaft EUR 280'000.-- an (pag. 282). Gemäss der straflosen Selbstanzeige der Rekurrentin (pag. 289) beträgt "der Steuerwert des Hauses" rund EUR 60'000.--. Welche der beiden Liegenschaften der Rekurrentin damit gemeint ist, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Somit fehlten die Angaben zum Vermögenswert der Ferienwohnung des Rekurrenten und zu einem Haus der Rekurrentin.