Im Schreiben vom 8. August 2017 (pag. 389) konkretisiert der Rekur- -8- rent diesbezüglich, dass die Miete für das Haus in D.________ EUR 2'000.--, seiner Wohnung EUR 300.-- und das Haus in E.________ EUR 700.-- betragen würde ("verteilt auf drei Parteien"). Zusammen ergibt dies EUR 3'000.-- monatlich und EUR 36'000.-- pro Jahr. Die Rekurrentin gibt in ihrer straflosen Selbstanzeige vom 24. Dezember 2016 (pag. 289) an, dass "der Steuerwert des Hauses" sich auf rund EUR 60'000.-- belaufe. Welche der beiden Liegenschaften der Rekurrentin damit gemeint ist, geht aus dem Schreiben nicht hervor.