6.2 Obwohl Italien keine Eigenmietwertbesteuerung kennt (vgl. Die Besteuerung der Eigenmietwerte der ESTV, Kapitel 7, einsehbar unter: Rubriken "Steuerpolitik Steuerstatistiken Steuerinformationen / Steuerinformationen / Fachinformationen / Schweizerisches Steuersystem / Dossier Steuerinformationen / F. Steuerprobleme"), ist eine solche vorliegend aufgrund des StG bzw. DBG für die Satzbestimmung vorzunehmen. Seit dem Steuerjahr 2008 steht diesbezüglich in der Wegleitung, dass bei Grundstücken im Ausland als amtlicher Wert 70 % des Kaufpreises anzugeben sind.