-5- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 24 bis 26 zu Art. 34 DBG). Somit hat die ZVB/N zu Recht die italienischen Einkommenssteuern nicht zum Abzug zugelassen. Rekurs und Beschwerde sind deshalb in diesem Punkt abzuweisen.