F. Dagegen haben die Rekurrenten mit Schreiben vom 27. September 2017 und verbesserter Eingabe vom 18. Oktober 2017 Rekurs und sinngemäss Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, ab 2011 den Mietwert von CHF 4'896.-- zu streichen und die italienische Einkommenssteuer abzuziehen. Zur Begründung führen sie aus, dass seit März 2011 die Wohnung des Rekurrenten für elf Monate im Jahr dem Pächter des Restaurants zur Verfügung stehe. Im Monat Juli sei sie jeweils für sie reserviert. Entsprechend sei die Miete der Wohnung im Mietzins des Pächters inbegriffen.