D. Dagegen erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 8. August 2017 (pag. 389) Einsprache. In der Begründung brachten sie vor, dass die italienische Einkommenssteuer und die Liegenschaftssteuer abzuziehen seien. Die angegebenen Mieteinnahmen würden zudem auch den Mietwert der Wohnung des Rekurrenten (CHF 4'896.--) enthalten. Das Haus in D.________ -2- werde zu EUR 2'000.-- pro Monat vermietet, die Wohnung des Rekurrenten zu EUR 300.-- und das Haus in E.________ zu EUR 700.-- (verteilt auf drei Parteien).