B. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 (pag. 290) leitete die ZVB/N gegenüber den Rekurrenten ein Nachsteuerverfahren ein. Nach erfolgtem Schriftenwechsel erhielten die Rekurrenten mit Schreiben vom 30. Mai 2017 (pag. 347) von der ZVB/N die vorläufigen Nachsteuerberechnungen für die Steuerjahre 2006 bis 2014 zur Stellungnahme zugestellt. Im Schreiben vom 27. Juni 2017 (pag. 349) führten die Rekurrenten bezüglich den Liegenschaften des Rekurrenten insbesondere aus, dass das angegebene Jahreseinkommen von allen Liegenschaften des Rekurrenten stamme und sie nicht verstehen würden, weshalb ihm zusätzlich Mietwerte aufgerechnet würden.