Eine weitere Ferienwohnung gehöre seit 30 Jahren ihm persönlich. Die Mietzinseinnahmen würden aus der Vermietung des Restaurants und des Ferienhauses stammen. Die Rekurrentin führte in ihrem Schreiben aus, dass sie seit 30 Jahren mit ihrem Bruder Eigentümerin eines Hauses in F.________ sei. Es bestehe aus zwei Wohnungen von je 100 m2 und sei ausschliesslich für Sommerferien bestimmt. Da die Wohnungen über keine Heizung verfügen würden, seien sie nicht als Mietobjekte zugelassen. Weiter habe sie von ihrer Mutter noch einen Anteil von 17 % an einem Haus geerbt. Dieses werde vom Vater benutzt. Der Steuerwert belaufe sich auf rund EUR 60'000.--.