A. A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin) reichten mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 (pag. 284) bzw. 24. Dezember 2016 (pag. 289) bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Zentrale Veranlagungsbereiche/Nachsteuer (ZVB/N), je separat eine straflose Selbstanzeige ein. Der Rekurrent führte in seinem Schreiben aus, dass er seit 2008 an einer Erbengemeinschaft beteiligt sei. Diese sei Eigentümerin einer Liegenschaft in D.________ (bestehend aus einem Restaurant und zwei Wohnungen [letztere würden von der Mutter benutzt]) und einem Ferienhaus in E.________. Eine weitere Ferienwohnung gehöre seit 30 Jahren ihm persönlich.