Weiter ist aus dem privaten Depotauszug des Alleinaktionärs (Vernehmlassungsbeilage 5) ersichtlich, dass zwischen Februar und Dezember 2010 zahlreiche Käufe und Verkäufe von Wertschriften getätigt worden sind. Es ist durchaus möglich, dass mit diesen Transaktionen (private) Gewinne erzielt worden sind. Aus welchem Grund die Wertschriften per Ende 2010 auf die Rekurrentin übertragen wurden, ist ebenso unklar wie das Motiv für die Rückübertragung auf den Alleinaktionär knappe vier Monate später. Wirtschaftlich plausible Gründe für diese Vermögensverschiebungen sind nicht ersichtlich.