7.2 In Bezug auf die via G.________Bank angelegten Mittel ist der Sachverhalt weniger klar. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als seien die CHF 5.0 Mio. vollständig in Wertschriften investiert und diese per Ende 2010 zu ihrem damaligen Wert (ca. CHF 4.4 Mio.) auf die Rekurrentin übertragen worden. Es ist jedoch nicht nachgewiesen, dass die ganzen CHF 5.0 Mio. für Wertschriftenkäufe verwendet worden sind (siehe E. 6 hiervor). Weiter ist aus dem privaten Depotauszug des Alleinaktionärs (Vernehmlassungsbeilage 5) ersichtlich, dass zwischen Februar und Dezember 2010 zahlreiche Käufe und Verkäufe von Wertschriften getätigt worden sind.