Dies mit der Absicht, dass der Alleinaktionär die Gelder auf eigene Rechnung hätte investieren und einen allfällig erzielten Gewinn steuerfrei im Privatvermögen belassen können. Das Kontokorrent ist vor dem Jahresabschluss 2010 wieder (einigermassen) ausgeglichen worden (durch die am 1.12.2010 erfolgte, jedoch am 17.2.2010 verbuchte Überweisung von CHF 1.0 Mio. auf das Konto der F.________Bank und durch die Übertragung der bei der G.________Bank deponierten Wertschriften von CHF 4.4 Mio.).