Im Übrigen gehen weder die Steuerverwaltung noch die Steuerrekurskommission davon aus, dass es sich dabei um ein simuliertes Darlehen handelt, so dass verdeckte Gewinnausschüttungen in der Höhe von CHF 6.0 Mio. vorliegen würden, wie die Vertreterin anzunehmen scheint (vgl. Ausführungen in Ziff. 2.6, 3.6 und 3.10 der Rekursschrift). Dementsprechend spielt auch die von der Vertreterin ins Feld geführte "Stornopraxis" bei der Verrechnungssteuer vorliegend keine Rolle (Ziff. 3.16 ff. der Rekursschrift).