-8- tungsrat, der in seiner früheren Funktion für die G.________Bank den Vermögensverwaltungsauftrag vom 17. Dezember 2010 unterschrieben hatte, sich gegen weitere Wertschriftentransaktionen ausgesprochen haben soll. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offen bleiben, wie sich aus nachfolgenden Erwägungen ergibt.