Erst am 17. Dezember 2010 erteilte die Rekurrentin der G.________Bank einen Vermögensverwaltungsauftrag (Rekursbeilage 3). Auch in Bezug auf die G.________Bank verweist die Rekurrentin auf ein Schreiben, das ihren Standpunkt bestätigen soll (pag. 256-255). Dieses datiert vom 7. November 2016 und ist von H.________ verfasst worden, damals seitens der G.________Bank für die Kundenbeziehung zur Rekurrentin und zum Alleinaktionär zuständig (und seit 9.6.2011 als Verwaltungsrat der Rekurrentin im Handelsregister eingetragen). Im Grunde bestätigt dieses Schreiben lediglich, was aus den Akten hervorgeht, nämlich dass die Bankbeziehung auf den Alleinaktionär eröffnet worden ist.