des beinahe vollständigen Verlusts betragsmässig praktisch auf das Gleiche hinausläuft. 6. Bezüglich der auf ein Konto bei der G.________Bank überwiesenen CHF 5.0 Mio. ist festzuhalten, dass die Akten nicht vollständig sind. Namentlich ist kein Auszug des Kontos vorhanden, auf das die Summe am 17. Februar 2010 transferiert worden ist. In Ziff. 2.3.2 der Rekursschrift wird in Aussicht gestellt, dass der entsprechende Kontoauszug als Beilage 11 nachgereicht werde – was nicht geschehen ist. Allerdings wird gleichenorts eingeräumt, dass die Gelder auf ein Privatkonto des Alleinaktionärs übertragen worden sind.