Wie erwähnt, wurde die Bankbeziehung zwischen Rekurrentin und F.________Bank Ende September 2010 eröffnet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte den Beteiligten klar sein müssen, dass die bis dahin ausgeführten Transaktionen über ein falsches Konto abgewickelt worden sind. Dennoch dauerte es noch einmal fast zwei Monate, bis die Käufe und Verkäufe der Optionsscheine am 22. November 2010 auf das neu eröffnete Konto der Rekurrentin umgebucht wurden. Auch für dieses zeitliche Auseinanderklaffen liegt keine plausible Erklärung seitens der Rekurrentin vor.