Auf diese Datierung dürfte die unzutreffende Erklärung der Vertreterin zurückzuführen sein, wonach der Alleinaktionär bereits im Februar 2010 CHF 1.0 Mio. in das Geschäftsvermögen der Rekurrentin einbezahlt habe (Stellungnahme vom 13.2.2018, S. 4). Per Ende Jahr 2010 resultierte aus den Transaktionen mit Optionsscheinen quasi ein Totalverlust von CHF 997'670.57 (Käufe für CHF 2'165'745.86, Verkäufe für CHF 1'168'075.29), was mit den von der Rekurrentin verbuchten Beträgen übereinstimmt (Kontoblatt Wertschriftenbestand, pag. 137; Zusammenstellung, pag. 135).