-4- to Nr. 2.________ neu verbucht, das auf den Namen der Rekurrentin lautet (Vernehmlassungsbeilage 4; pag. 180-179). Auf das gleiche Konto überwies der Alleinaktionär am 1. Dezember 2010 aus seinem Privatvermögen die Summe von CHF 1.0 Mio., die mit Valuta-datum vom 17. Februar 2010 gutgeschrieben wurde. Auf diese Datierung dürfte die unzutreffende Erklärung der Vertreterin zurückzuführen sein, wonach der Alleinaktionär bereits im Februar 2010 CHF 1.0 Mio. in das Geschäftsvermögen der Rekurrentin einbezahlt habe (Stellungnahme vom 13.2.2018, S. 4).