4. Am 17. Februar 2010 überwies die Rekurrentin von einem ihrer Konten bei der E.________Bank CHF 1.0 Mio. auf ein Konto bei der F.________Bank und CHF 5.0 Mio. auf ein Konto bei der G.________Bank (siehe Kontoblatt, pag. 138). Letzterer Betrag wird in den Eingaben der Rekurrentin teilweise irrtümlich mit CHF 4.0 Mio. beziffert (z.B. in Ziff. 2.2 der Rekursschrift). Gemäss Angaben der Rekurrentin stammten die Mittel aus Immobilienverkäufen und sollten "allenfalls nur kurzfristig bis zu einer neuen Investition in ein Liegenschaftsprojekt" gewinnbringend angelegt werden (Gegenbemerkungen vom 5.12.2015, pag. 186).