C. Am 7. Dezember 2017 hat die Steuerverwaltung zwei separate Vernehmlassungen eingereicht, für jedes betroffene Steuerjahr eine. Sie beantragt, Rekurs und Beschwerde betreffend die Steuerjahre 2010 und 2011 unter Kostenfolge abzuweisen. Die Steuerverwaltung erachtet es aufgrund der gesamten Umstände als nachgewiesen, dass die strittigen Wertschriftentransaktionen ursprünglich durch den Alleinaktionär privat getätigt und erst auf die Rekurrentin übertragen worden seien, als sich grössere Verluste abzuzeichnen begannen.