B. Dagegen hat die Vertreterin im Auftrag der Rekurrentin bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) mit Eingabe vom 19. September 2017 Rekurs und Beschwerde erhoben. Sie beantragt, die Einspracheentscheide aufzuheben und die Steuerfaktoren für die Jahre 2010 und 2011 unter Verzicht auf die genannten Aufrechnungen neu festzusetzen. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Rekurrentin im Jahr 2010 vorübergehend nicht benötigte liquide Mittel über zwei verschiedene Banken in Wertschriften angelegt habe, einen Teil davon in risikobehaftete Optionen.