Die entsprechenden Aufrechnungen beliefen sich auf CHF 997'600.-- im Jahr 2010 und auf CHF 307'800.-- im Jahr 2011 (vgl. "Bemerkungen zur definitiven Schlussabrechnung" vom 29.11.2016, pag. 270-261). Den Veranlagungen gingen eine Buchprüfung sowie mehrere Besprechungen und umfangreiche Korrespondenz zwischen der Steuerverwaltung und der damaligen Vertreterin der Rekurrentin (D.________AG) voraus. Zugunsten des Standpunkts der Rekurrentin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass überschüssige liquide Mittel vorübergehend in Wertschriften angelegt worden seien.