3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 500.-- zur Bezahlung auferlegt und mit dem Kostenvorschuss verrechnet. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 900.-- (inkl. Auslagen und 8 % Mehrwertsteuer) gesprochen.