1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und die weiteren steuerbaren Einkünfte gemäss Ziff. 2.25 der Veranlagung von CHF 1'203.-- auf CHF 792.-- herabgesetzt. Die Akten werden zur entsprechenden Neuveranlagung an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die weiteren steuerbaren Einkünfte gemäss Ziff. 2.25 der Veranlagung von CHF 1'203.-- auf CHF 792.-- herabgesetzt. Die Akten werden zur entsprechenden Neuveranlagung an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.