-9- ist die für den Rekurrenten als IV-Rentner zutreffende Kategorie, nämlich GA für Behinderte, anzuwenden. Sodann ist aus Ziff. 4 der Empfehlung der SSK zu entnehmen, dass bei den GA- FVP nicht die volle Differenz zum Einzelhandelspreis aufgerechnet wird. Bei Pensionierten wird bei einer Vergünstigung von 50 % nur 30 % aufgerechnet, also der 20 % übersteigende Teil. Generell unterbleibt eine Besteuerung bei GA-FVP, wenn die Vergünstigung weniger als 20 % beträgt (Ziff. 4.1).