Diese Bewertung beruht auf einer mathematischen Berechnung, deren Vereinbarkeit mit steuerrechtlichen Grundsätzen strittig ist. Da die Bescheinigung keinen Sachverhalt zum Ausdruck bringt, kann dem Rekurrenten nicht vorgehalten werden, er habe es unterlassen, bei der SBB eine Korrektur der Rentenbescheinigung zu verlangen. Wie erwähnt, obliegt es den Steuerbehörden, über die steuerrechtliche Methodik zur Bestimmung des geldwerten Vorteils zu befinden. -8- 8. Zu klären sind demnach die periodengerechte Behandlung und die Bestimmung des Referenzpreises, damit die Höhe der Vergünstigung ermittelt werden kann.