Damit steht die Auslegung des Steuerrechts in Frage, was einen Entscheid der Steuerbehörden erfordert. Es ist richtig, dass ein Lohnausweis (und analog auch eine Rentenbescheinigung) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer 6B_101/2009 vom 14.5.2009, E. 3.3) im Verkehr mit den Steuerbehörden eine Urkunde darstellt, welche geeignet ist, die Wahrheit darin festgehaltener Sachverhalte zu gewährleisten (vgl. auch Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 4 und 26 zu Art. 186 DBG; Donatsch/Abo Youssef in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 7 zu Art. 17 DBG).