7.3 Der Rekurrent rügt diesbezüglich, dass als Referenzpreis derjenige für das GA für Behinderte statt demjenigen für das GA Senior zu berücksichtigen sei und dass bei der Berechnung das im Jahr 2015 erworbene GA 1. Klasse miteinbezogen wurde, was periodenfremd sei. Damit steht die Auslegung des Steuerrechts in Frage, was einen Entscheid der Steuerbehörden erfordert.