Aus der Beilage 6 zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben geht hervor, dass die SBB bei Berechnung des Werts der Vergünstigung als Referenzpreis das GA Senior für Personen mit AHV-Berechtigung genommen haben. Weiter ist daraus ersichtlich, dass für die Berechnung für den Zeitraum vom Januar bis August 2016 der Preis des vom Rekurrenten 2015 erworbenen GA-FVP 1. Klasse und für den Zeitraum vom September bis Dezember 2016 der Preis des GA-FVP 2. Klasse einbezogen wurde.