Sodann geht die Empfehlung auf die Behandlung von aktiven Mitarbeitenden, Pensionierten und Angehörigen hinsichtlich der Bewertung der Vergünstigung eines GA-FVP ein. Zutreffend ist die Feststellung des Vertreters des Rekurrenten, dass die Empfehlung den Fall von IV-Rentnern wie dem Rekurrenten nicht regelt wie auch unbestritten ist, dass die SBB an Personen mit einer Behinderung vergünstigte GA's abgibt (GA für Behinderte), wofür kein Arbeitsverhältnis zur SBB vorliegen muss. Aus der Beilage 6 zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben geht hervor, dass die SBB bei Berechnung des Werts der Vergünstigung als Referenzpreis das GA Senior für Personen mit AHV-Berechtigung genommen haben.