-7- 7.2 Die Empfehlung der SSK legt dar, dass ein GA-FVP grundsätzlich eine steuerbare Gehaltsnebenleistung für Mitarbeitende darstellt (Ziff. 1.1), was mit den vorstehenden Erwägungen übereinstimmt (E. 5 und 6.1). Sodann geht die Empfehlung auf die Behandlung von aktiven Mitarbeitenden, Pensionierten und Angehörigen hinsichtlich der Bewertung der Vergünstigung eines GA-FVP ein.