Besondere Bedeutung kommt Verwaltungsverordnungen im Bereich der sog. Massenverwaltung, also etwa im Sozialversicherungs- und im Steuerrecht zu, wo eine Vielzahl vergleichbarer Fälle von einer Vielzahl von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erledigt werden müssen. Mit Hilfe von Verwaltungsverordnungen sollen Fragen, die sich als heikel oder immer wieder strittig erweisen, entschieden und Auslegungsprobleme durch Vereinheitlichung der Rechtsanwendung gelöst werden (VGE 22544/22545 vom 23.10.2006, E. 2.3.2).