7.1 Dem Rekurrenten ist beizupflichten, dass die erwähnte Empfehlung der SSK zur Bemessung des Steuerwerts der Vergünstigung bei einem GA-FVP keine gesetzliche Grundlage darstellt. Kreisschreiben, Weisungen, Praxisfestlegungen und dergleichen sind Verwaltungsverordnungen, die zum Zweck der einheitlichen, rechtsgleichen Praxis erlassen werden. Besondere Bedeutung kommt Verwaltungsverordnungen im Bereich der sog. Massenverwaltung, also etwa im Sozialversicherungs- und im Steuerrecht zu, wo eine Vielzahl vergleichbarer Fälle von einer Vielzahl von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erledigt werden müssen.