2.3 Andere: GA-FVP CHF 1'203.--" ist demnach sinngemäss als "Rentennebenleistung" zu verstehen. Jedoch stellt das GA-FVP keine Leistung der AHV/IV-Versicherung oder einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge dar, sondern eine solche der SBB als ehemaliger Arbeitgeberin. Somit fällt die Vergünstigung auch nicht unter Art. 22 Abs. 1 DBG bzw. Art. 26 Abs. 1 StG.