-6- 6.2 Für die Bescheinigung der strittigen Leistung hat die SBB im vorliegenden Fall das amtliche Formular Lohnausweis/Rentenbescheinigung verwendet (Akten der Steuerverwaltung, pag. 15) und der Situation des Rekurrenten dadurch Rechnung getragen, indem oben auf dem Formular das Feld "Rentenbescheinigung" und nicht das Feld "Lohnausweis" angekreuzt wurde. Der weiter unten in der Rubrik "Gehaltsnebenleistungen" angebrachte Vermerk "Ziff. 2.3 Andere: GA-FVP CHF 1'203.--" ist demnach sinngemäss als "Rentennebenleistung" zu verstehen.