29 StG abschliessend geregelt. Diese gesetzliche Konzeption (Generalklausel mit negativer Enumeration) hat zur Folge, dass die Ausnahmen restriktiv auszulegen sind (vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O, N. 1 f. zu Art. 24 DBG). 6. Ein GA der SBB berechtigt zu unbeschränkten Fahrten auf dem Netz des öffentlichen Verkehrs während einer gewissen Zeitdauer, d.h. der Inhaber eines GA's kann in erheblichem Umfang Transportdienstleistungen in Anspruch nehmen. Wenn die SBB ein solches GA zu einem gegenüber Dritten vergünstigten Preis abgeben, handelt es sich zweifellos um einen geldwerten Vorteil im Umfang der Vergünstigung.