Die Gehaltsnebenleistungen lassen sich in vier Kategorien unterteilen: In die Entrichtung von Naturalleistungen, die Übernahme von Auslagen durch den Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers, den Verkauf von Dienstleistungen oder Waren des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu Vorzugspreisen und in übrige Gehaltsnebenleistungen, die nicht als eigentlicher Barlohn vergütet werden (Bosshard/Fink, Steueroptimierte Gehaltsnebenleistungen, 2000, S. 17 ff.). Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Entgelt und der Arbeitsleistung besteht (Knüsel/Suter in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl.