Der Rekurrent stellt nicht in Abrede, dass es sich hierbei um verbilligte Preise gegenüber dem Einzelhandelspreis handelt. Strittig ist jedoch, ob die Preisvergünstigung des GA-FVP eine steuerbare Leistung darstellt und falls ja, ob mit dem Betrag von CHF 1'203.-- der Wert der Leistung zutreffend erfasst wurde. 4. Der Vertreter des Rekurrenten hat geltend gemacht, dass im Zeitpunkt des Erwerbs des GA-FVP kein Arbeitsverhältnis mit der SBB mehr bestanden habe. Somit handle es sich beim GA-FVP nicht um eine steuerbare Gehaltsnebenleistung. Deswegen sei es auch falsch gewesen, dass die SBB einen Lohnausweis für die Vergünstigung ausgestellt hätten.