-3- D. Namens des Rekurrenten hat sich der Vertreter mit Stellungnahme vom 19. Dezember 2017 zur Vernehmlassung geäussert und an den Anträgen festgehalten. Er bringt vor, die Steuerverwaltung sei nicht darauf eingegangen, dass auch IV-Rentner ein vergünstigtes GA kaufen könnten, die nie bei der SBB angestellt gewesen seien. Ebenso wenig sei die Steuerverwaltung darauf eingegangen, dass im Steuerjahr 2016 nur das GA 2. Klasse erworben worden sei. Die Empfehlungen der SSK seien weder bindend noch hätten sie den Rang einer gesetzlichen Grundlage.