Ob die SBB die Leistung als Lohn oder als Rente bescheinigt hätten, spiele daher keine Rolle. Gemäss der Empfehlung der SSK werde vom Gesamtwert der GA's nur 30 % als steuerbares Einkommen erfasst. Der Rest gelte als steuerfrei, weshalb keine Ungleichbehandlung zu anderen Branchen bestehe, in welchen Leistungen zu Vorzugsbedingungen an Mitarbeiter oder an Pensionierte erbracht würden.