C. Am 6. Dezember 2017 hat sich die Steuerverwaltung zu Rekurs und Beschwerde vernehmen lassen und beantragt deren kostenfällige Abweisung. Unter Berufung auf die Empfehlung der SSK führt sie aus, dass es sich um eine steuerbare Gehaltsnebenleistung handle. Bei pensionierten Mitarbeitern, welche ein GA mit einem Rabatt bis 20 % erwerben könnten, müsse kein Lohnausweis ausgestellt werden. Bei einem höheren Rabatt, z.B. 50 %, seien 30 % als Leistung zu deklarieren. Es handle sich bei dem von der SSK empfohlenen Vorgehen um eine Pauschallösung.