Falls nicht auf den Vorzugspreis für behinderte Personen abgestellt werde, beantragt der Rekurrent subeventualiter, dass der Preis für ein Senioren-GA als Referenz genommen und nur die Differenz zum im Jahr 2016 erworbenen GA 2. Klasse berücksichtigt werde. Daraus ergebe sich ein Wert der Vergünstigung von CHF 828.-- statt von CHF 1'203.--.