Bis und mit Steuerjahr 2015 seien verbilligte GA's nicht als steuerbare Leistung qualifiziert worden. Aufgrund einer Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom 2./3. Juni 2015 sei es mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2016 zu einer Praxisänderung gekommen, aufgrund derer ihm die SBB einen Lohnausweis für das Jahr 2016 ausgestellt habe. Darin sei der Betrag von CHF 1'203.-- als Gehaltsnebenleistung vermerkt gewesen. Als IV-Rentner habe er sich jedoch nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis befunden, weshalb es sich nicht um eine Gehaltsnebenleistung handeln könne.