Zur Begründung des Hauptantrags bringt der Vertreter zusammengefasst vor, dass es sich beim Rekurrenten um einen (ehemaligen) SBB-Angestellten handle, der im fraglichen Steuerjahr 2016 zufolge Invalidität Leistungen der Invalidenversicherung wie der Pensionskasse bezogen habe. Er habe ein Generalabonnement 1. Klasse mit einer Laufdauer vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2016 zum Vorzugspreis von CHF 2'318.-- und ein GA 2. Klasse mit einer Laufdauer ab 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 zum Vorzugspreis von CHF 1'380.-- gekauft. Bis und mit Steuerjahr 2015 seien verbilligte GA's nicht als steuerbare Leistung qualifiziert worden.