Als Eventualantrag stellt er das Begehren, das steuerbare Einkommen sei um CHF 687.-- zu reduzieren und als Subeventualantrag, das steuerbare Einkommen sei um CHF 375.-- zu reduzieren. Zur Begründung des Hauptantrags bringt der Vertreter zusammengefasst vor, dass es sich beim Rekurrenten um einen (ehemaligen) SBB-Angestellten handle, der im fraglichen Steuerjahr 2016 zufolge Invalidität Leistungen der Invalidenversicherung wie der Pensionskasse bezogen habe.