betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2016 den Akten entnommen: A. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 21. August 2017 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, .________ (Steuerverwaltung), A.________ (Rekurrent) mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 52'900.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 51'900.-- (direkte Bundessteuer) für das Steuerjahr 2016. Dabei nahm die Steuerverwaltung unter der Position "weitere steuerbare Einkünfte" einen Betrag von CHF 1'203.-- für ein verbilligtes Generalabonnement (GA) in die Veranlagung auf.