Hierbei ist hinzuzufügen, dass entgegen der Ansicht des Vertreters (vgl. Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 11.9.2017, S. 6) ältere Menschen die vorliegende Wohnform gerade nicht wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen mit der Intensität einer Invalidität auswählen, sondern weil sie noch selbstständig wohnen wollen und können. Sobald sie nicht mehr selbstständig in einer Wohnung wohnen wollen oder können, gibt es geeignetere Wohnformen als die vorliegende, beispielsweise bei keiner bis höchstens minimaler Pflegebedürftigkeit ein Altersheim und bei erhöhter bis schwerer Pflegebedürftigkeit ein Pflegeheim (vgl. Heinz Rüegger, a.a.O., S. 9).