Letztlich kann diese Frage vorliegend jedoch nicht beantwortet werden und muss auch nicht abschliessend geklärt werden. Denn es bleibt festzuhalten, dass die vorliegend gewählte Wohnform – trotz Erkrankung der Rekurrentin – sich nicht von jener des "Wohnens mit Service" unterscheidet (vgl. Heinz Rüegger, a.a.O., S. 6 f.). Auch ist die Rekurrentin – wie üblicherweise die Zielgruppe dieser Wohnform – eine ältere Person, die noch selbstständig lebt und ihren Haushalt mehr oder weniger selbstständig führt, zugleich aber bei Bedarf professionelle Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen in Anspruch nehmen kann, gemäss ihrem Pensionsvertrag.